Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich Händler mit Sitz in Deutschland, die eine Geschäftsbeziehung zu Michelin haben, die während des Zeitraums vom 30.03.2026 – 31.05.2026, mindestens 40 MICHELIN Reifen der folgenden Arten
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PKW
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LLKW (leichte Lastkraftwagen)
in den Zollgrößen von 13'' bis 23'' (lose oder als Komplettrad) – ausgeschlossen sind Erstausrüstungsreifen, Oldtimer- und Rennreifen - an Endkunden verkauft haben, die an der Promotion der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA „MICHELIN cashback Aktion 2026“ teilgenommen, d.h. Verkäufe an Endkunden, die sich vollständig registriert und die Rechnung seiner bei dem jeweiligen Händler erworbenen MICHELIN Aktionsreifen auf der Endkundenwebsite promotion.michelin.de/handel2026 hochgeladen haben („MICHELIN Aktionsreifen“). Endkunden sind natürliche Personen, die den Reifenkauf für deren Eigenbedarf oder in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten vorgenommen haben, soweit der hierzu gehörende Fuhrpark höchstens 5 Fahrzeuge beinhaltet.
Michelin kann einzelne Händler von der Teilnahme ausschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, (versuchte) Manipulation, etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, können Prämien auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. Michelin wird in diesem Fall die Teilnehmer per E-Mail informieren.
Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer gegenüber Michelin.